Donnerstag, 8. März 2012

Betreten verboten!                            

Im Rahmen des Ausstellungsprojektes „flusswärts 2“ ist es vom Künstler Helmut Hennig vorgesehen, von der Stadt Hannover ein Grundstück im Grünbereich des Clara-Zetkin-Weg zu pachten. Zweck der Pacht ist die Einrichtung eines Privatgrundstücks zur künstlerischen Nutzung auf Zeit im öffentlichen Raum. Die Dauer der Pacht erstreckt sich über den  Ausstellungszeitraum vom März 2012 bis März 2013. Das Grundstück soll mit vier Zaunelementen eingefriedet werden. Alle vier Seiten sind durch ein gelbes Hinweisschild mit der Aufschrift „Privatgrundstück - Betreten verboten!“ gekennzeichnet. Die quadratische Grundstücksfläche von 12,25 qm ergibt sich aus den Massen der  einzelnen Zaunelemente von je 3,50 m x 2,0 m. Das Entgelt für die Nutzung richtet sich nach den ortsüblichen Tarifen.

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Die Idee:
Die Einrichtung eines Privatgrundstücks auf einer Grünfläche im öffentlichen Raum wird sicher für Irritationen sorgen, keineswegs soll aber der Bürger durch diese Maßnahme ausgegrenzt werden. Im Gegenteil, der künstlerische Eingriff in das Allgemeingut ist transparent gestaltet: Der Künstler Helmut Hennig möchte mit seiner Intervention für einen exakt definierten Zeitraum die Patenschaft für ein Stück Natur übernehmen und eine Art Schutzzone für die Natur schaffen, denn außer ungestörtem Wachstum soll auf der eingezäunten Fläche nichts passieren. Die Natur wird der Natur überlassen. Eingriffe seitens der städtischen Grünflächenpflege wird es innerhalb dieser als Privatgrundstück angelegten Fläche nicht geben. Keine Unkrautbeseitigung, kein Rasenmähen. So wächst die Natur „diesseits“ des Zaunes Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat. Wildgräser und Unkraut werden sich ansiedeln und eventuell das eine oder andere Kleinlebwesen hier Schutz suchen. Je häufiger aber„ jenseits“ des Zaunes städtische  Pflegemaßnahmen, wie z.B. Rasen mähen, erfolgen, desto markanter hebt sich natürlich der Wildwuchs in der temporären Schutzzone des Privatgrundstückes von seiner Umgebung ab und wird zu einer Insel im Meer seiner gepflegten Umgebung.




Der Faktor Zeit:
Ein wichtiger Teil des künstlerischen Konzepts ist ein schriftlich niedergelegter Pacht- und Nutzungsvertrag mit der Stadt Hannover über die Dauer- und Nutzungsart des angedachten Grundstücks auf dem Ausstellungsgelände am Clara-Zetkin-Weg. Es geht um Zeit und Zeiträume. Die im Pachtvertrag festgehaltene  Nutzungsdauer vom 22. März  bis 21. März 2013 nimmt unmittelbaren Bezug auf den Zeitraum der Ausstellungsdauer des Kunstprojektes „flusswärts 2“ und definiert  damit  einen Anfang und ein Ende. Die Zeit zwischen diesen beiden Polen wird in der Intervention des Künstlers Helmut  Hennig als Wachstumsphase, als Prozess festgehalten, und als eine Art Zeitmaß, man könnte von gefangener Zeit sprechen, sichtbar und erfahrbar gemacht.
„flusswärts“ ist der Titel des Ausstellungsprojektes am Clara Zetkin Weg und in dezent andeutender Weise wird mit dem Thema Zeit , in Hennigs temporär  angelegter Arbeit, eine Brücke zu dem an das Ausstellungsgelände grenzenden Fluss Leine geschlagen: von der Knospe bis zur Blüte, von der Quelle bis zum Meer, alles ist in ständigem Wandel. Der Augenblick wird zu einer Momentaufnahme, zu einem Zeitausschnitt auf der Wegstrecke auf der wir uns gerade befinden, im ewigen Kreislauf der Natur...                       
Das Kunstprojekt "Betreten verboten!" wird über den Zeitraum von genau einem Jahr von einem Web-Log begleitet. Unter www.gefangenezeit.blogspot.com wird der Prozess, den der Ort durchlebt durch Bilder und Texte dokumentiert und kommentiert. Ein reger Austausch mit der Öffentlichkeit ist erwünscht.
Am Ende des Projektes wird dann die chronologisch angeordnete Bildreihe in diesem Blog zu einem Zeitrafferfilm zusammengefügt.